Das Steuersystem in der Schweiz zeichnet sich durch eine starke Autonomie der einzelnen Kantone aus, die ihre eigenen Steuersätze und Fristen für die Abgabe der Steuererklärung festlegen können. Die Eidgenossen werden nicht nur von ihren Kantonen, sondern auch vom Bund und von den Gemeinden mit Steuern belastet. Jeder der 26 Kantone hat seine eigene kantonale Steuerverwaltung, die in jedem Jahr die Einwohner des jeweiligen Kantons, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. Verschiedene Einnahmen sind in der Schweiz steuerfrei. Um die Steuern zu reduzieren, können die Schweizer Einwohner verschiedene Aufwendungen steuerlich absetzen.
Schweizer Steuersystem über drei Ebenen
Die Schweizer Bürger werden auf drei Ebenen steuerlich belastet:
- vom Bund
- vom Kanton, in dem sie wohnen
- von ihrer Gemeinde.
Die größte Autonomie bei der Festlegung der Steuern besitzen die Kantone. Sie legen nicht nur Steuersatz und Frist zur Abgabe der Steuererklärung fest, sondern sie bestimmen auch, welche Steuern im jeweiligen Kanton gezahlt werden.
Alle Kantone bieten in der Schweiz auch eine Online Steuererklärung. Die entsprechende Software finden die Bürger auf den entsprechende Webseiten der Kantone. Eine erste Übersicht über Steuersätze und Fristen bietet z.B. das Portal steuerhilfe.ch.
Steuern auf Bundesebene
Der Bund darf die Steuern nur insoweit erheben, wie es ihm die Bundesverfassung erlaubt. Als direkte Steuer erhebt der Bund von natürlichen Personen die Einkommenssteuer, die sich am Einkommen der Steuerpflichtigen orientiert. Um die Einkommenssteuer festzulegen, müssen steuerpflichtige Personen einmal jährlich eine Steuererklärung abgeben. Zusätzlich müssen diejenigen, die keinen Wehrdienst leisten und diese Pflicht auch nicht durch persönlichen Militär- oder Zivildienst erfüllen, eine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen, die einmal jährlich auf das gesamte Reineinkommen erhoben wird. Juristische Personen werden vom Bund mit der Gewinnsteuer belegt. Eine weitere vom Bund erhobene Steuer ist die eidgenössische Spielbankenabgabe. Darüber hinaus erhebt der Bund indirekte Steuern, von denen die Mehrwertsteuer am bekanntesten ist. Weitere indirekte Steuern sind beispielsweise Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer oder Mineralölsteuer.
Steuern auf kantonaler Ebene
Die Kantone können selbst bestimmen, welche Steuern sie erheben, doch die Bundesverfassung kann ihnen grundsätzlich die Erhebung von bestimmten Steuern verbieten. Die Kantone legen die Steuersätze fest. Der durchschnittliche Steuersatz aller Kantone liegt bei 33,6 Prozent. Im Kanton Zug gilt mit 22,2 Prozent der niedrigste Steuersatz, während der Steuersatz im Kanton Genf mit 45 Prozent am höchsten ist. Von natürlichen Personen erheben die Kantone eine Einkommenssteuer. Die kantonale Steuerverwaltung fordert dazu alle Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, einmal jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Die Einkommenssteuer wird in Prozent auf das Reineinkommen berechnet.
Vermögenssteuer
Zusätzlich zur Einkommenssteuer erheben die Kantone eine Vermögenssteuer von juristischen Personen, die auf das gesamte Vermögen gilt und nicht in Prozent, sondern in Promille berechnet wird.
Die Kantone können eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben. Diese Steuern werden jedoch nicht in jedem Kanton erhoben. Häufig müssen Ehepartner, Kinder oder Eltern keine Erbschafts- oder Vermögenssteuer zahlen.
Kirchensteuer
Schweizer Bürger, die der Kirche angehören, zahlen zusätzlich zur Einkommens- und Vermögenssteuer noch die Kirchensteuer.
Darüber hinaus können die Kantone noch weitere Steuern erheben, beispielsweise die Lotteriegewinnsteuer, die Grundstückgewinnsteuer oder die Liegenschaftssteuer. Von juristischen Personen erheben die Kantone die Gewinnsteuer und die Kapitalsteuer. Von Spielbanken kann die kantonale Spielbankenabgabe erhoben werden.
Steuern in den Gemeinden
In den einzelnen Gemeinden sind die Steuern unterschiedlich hoch, was an den Gemeindesteuerfüssen liegt, die sie selbst festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden. Die Steuerfüsse dienen zur Erhebung der Gemeindesteuern in Form von Zuschlägen zur kantonalen Steuer. Die Gemeinden können auch einen Teil des kantonalen Steuerertrags erhalten. Die Gemeinden dürfen nur die Steuern erheben, zu denen sie von den Kantonen bemächtigt werden. Bei der Steuerhoheit der Gemeinden handelt es sich daher um eine abgeleitete oder delegierte Steuerhoheit.
Eigenes Steuergesetz in jedem Kanton
Jeder Schweizer Kanton hat ein eigenes Steuergesetz. Der Kanton kann die Arten der Steuern und die Steuersätze, aber auch die Regeln für die Abgabe der Steuererklärung festlegen. Jeder Kanton legt eine ordentliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung fest. In den meisten Kantonen muss die Steuererklärung für das Vorjahr am 31. März des aktuellen Jahres abgegeben werden. Ist die Abgabe der Steuererklärung innerhalb dieser ordentlichen Frist nicht möglich, können steuerpflichtige Personen eine Fristverlängerung beantragen. Das ist zumeist online möglich. Wie lange eine Fristverlängerung gewährt werden kann, unterscheidet sich je nach Kanton. Einige Kantone erheben für die Fristverlängerung Gebühren. Wird eine Fristverlängerung über die maximale Verlängerungsdauer hinaus beantragt, muss die steuerpflichtige Person eine plausible Begründung vorweisen.
Sanktionen, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird
Das in jedem Kanton geltende Steuergesetzt sieht Sanktionen vor, wenn die Steuererklärung nicht fristgemäss oder nicht pünktlich abgegeben wird. Gibt eine steuerpflichtige Person ihre Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist ab und beantragt sie keine Fristverlängerung, bekommt sie eine Mahnung. Je nach Kanton kann eine Mahngebühr erhoben werden, die sich in der Höhe abhängig vom Kanton unterscheidet.
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung erheben die Kantone eine Busse, die bis zu 1’000 CHF beträgt und abhängig vom Einkommen festgelegt wird. Bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung kann eine Busse bis 10’000 CHF betragen.
Abgabe der Steuererklärung in digitaler Form
In allen Schweizer Kantonen kann die Steuererklärung in digitaler Form abgegeben werden. Die Kantone stellen dafür eine Steuersoftware bereit. Jeder Kanton legt fest, welche Steuersoftware er akzeptiert. Die Steuersoftware kann je nach Kanton direkt über den Browser oder per Download genutzt werden. Für die Arbeit mit der Steuersoftware stellen die Kantone umfangreiche Anleitungen und Erläuterungen bereit. Die Software ermöglicht zumeist auch die Übermittlung der Belege in digitaler Form. Häufig wird zusätzlich zur Software auch noch eine App bereitgestellt, mit der die Belege gescannt und an die kantonale Steuerverwaltung übermittelt werden können.
Steuerliche Erleichterungen in den einzelnen Kantonen
Die kantonalen Steuergesetze legen fest, was in den einzelnen Kantonen nicht versteuert werden muss und was steuerlich abgesetzt werden kann. Der Sold der Milizfeuerwehrleute im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr ist in fast allen Kantonen steuerfrei, doch gelten unterschiedliche Beträge, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Steuerfrei sind auch Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Grossspielen. Was steuerlich absetzbar ist, unterscheidet sich in den einzelnen Kantonen, ebenso wie die Summe, bis zu der diese Ausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Steuerlich absetzbar sind
- Berufsausgaben
- Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
- Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen
- Unfall- und Krankheitskosten
- Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und gemeinnützige Organisationen.