Kampfer

Kurze Antwort

Kampfer (Campher) ist ein weisses, kristallines Terpenoid mit der Summenformel C₁₀H₁₆O, das aus dem Holz des Kampferbaums (Cinnamomum camphora) gewonnen oder synthetisch hergestellt wird. Er wird ausschliesslich äusserlich angewendet – als Hautreizmittel, Kühlmittel und in Inhalationspräparaten. Kampfer ist giftig, wenn er verschluckt wird.

Kampfer auf einen Blick
Chemische Klasse Bizyklisches Monoterpenoid-Keton (C₁₀H₁₆O)
Herkunft Cinnamomum camphora (Kampferbaum, Ostasien) oder synthetisch
Aggregatzustand Weisser, wachsartiger Feststoff mit charakteristischem Geruch
Zulässige Anwendung Topisch (auf der intakten Haut) und als Inhalationsmittel
Nicht zulässig Orale Einnahme – toxisch; beschädigte Haut; Schleimhäute
Produkte mit Kampfer Vicks VapoRub, diverse Balsame (max. 11 % Konzentration)
CH-Rechtslage Kampfer ist im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) gelistet; topische Zulassung als Arzneistoff

Kampfer wird seit dem Mittelalter in der Medizin eingesetzt und ist eine der ältesten bekannten Arzneipflanzensubstanzen. Historisch galt er als Heilmittel für alles – von Nervenleiden bis zur Pest. Heute ist sein Anwendungsbereich klar auf topische Zwecke begrenzt. Was häufig unterschätzt wird: Kampfer ist auch in kleinen Mengen erheblich giftig, wenn er oral aufgenommen wird.

Eigenschaften und Wirkungsmechanismus

Kampfer aktiviert auf der Haut TRPM8-Kälterezeptoren und erzeugt so ein Kühl- und Wärmegefühl gleichzeitig. Als Hautreizmittel (Rubefacient) erhöht er die lokale Durchblutung, was das Wärmegefühl verstärkt. Beim Einatmen – etwa durch Vicks VapoRub – kann es zur Schleimverflüssigung beitragen und die Atmung gefühlt freier machen.

Topische Anwendungsgebiete

  • Muskeln und Gelenke: Balsame mit Kampfer werden bei Verspannungen und leichtem Muskelkater angewendet.
  • Erkältungsbalsamierung: Vicks VapoRub und ähnliche Produkte (Brust, Nacken) – max. 11 % Konzentration in EU/CH.
  • Nagelbehandlung: In einigen Ländern als Antimykotikum bei Nagelpilz verwendet.
Kampfer – Sicherheitsampel nach AnwendungswegTopisch(intakte Haut)✓ zugelassenInhalation(Dampf, Balsam)! Kinder < 2 J. meidenOral(Verschlucken)✗ GIFTIG – NotfallWunden /Schleimhäute✗ nicht anwendenVergiftung: Notruf 144 (CH) / 112 (EU) oder Toxikologisches Zentrum Zürich: +41 44 251 51 51
Kampfer ist nur topisch auf intakter Haut und als Inhalationsmittel zulässig. Orale Aufnahme – auch versehentlich – ist ein medizinischer Notfall.

Toxizität – kritische Einschätzung

Kampfer ist ein Giftstoff mit geringer therapeutischer Breite. Schon geringe oral aufgenommene Mengen können lebensbedrohliche Symptome verursachen – besonders bei Kindern.

Orale Toxizität

Bereits 50 mg Kampfer pro Kilogramm Körpergewicht können beim Menschen zu Krampfanfällen führen. Erste Symptome nach Verschlucken treten innerhalb von 5–90 Minuten auf: Brennen im Mund, Übelkeit, Erregung, Schwindel, dann rasch Krämpfe und Bewusstlosigkeit. Todesfälle bei Kindern sind dokumentiert. Bei Verdacht auf orale Aufnahme ist sofort der Notruf zu kontaktieren: In der Schweiz Tox Zentrum +41 44 251 51 51.

Besondere Risikogruppen

  • Kinder unter 2 Jahren: Keine Anwendung von Kampferpräparaten (auch keine Inhalation) – Atemzentrum empfindlich.
  • Schwangere: Kampfer kann die Plazenta passieren – in hohen Dosen Abortgefahr; topische Anwendung nur nach ärztlicher Absprache.
  • Epilepsie: Kampfer senkt die Krampfschwelle.

CH-Rechtslage und Produktsicherheit

In der Schweiz und der EU ist Kampfer im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) als Arzneistoff gelistet. Topische Produkte sind als Arzneimittel zugelassen und unterliegen den Konzentrationsgrenzen (in Erkältungsbalsamen typisch bis 11 %). Reine Kampferpräparate zum inneren Gebrauch sind in der Schweiz nicht zugelassen. Produkte, die Kampfer als Lebensmittel- oder Nahrungsergänzungsmittelzusatz deklarieren, sind nicht erlaubt.

Wechselwirkungen

Kampfer wird über CYP-Enzyme metabolisiert. Bei gleichzeitiger Einnahme anderer lebertoxischer Substanzen (Alkohol, Paracetamol in hohen Dosen, bestimmte Antibiotika) kann das Schädigungsrisiko steigen. Als topisches Mittel sind systemische Wechselwirkungen bei korrekter Anwendung gering.

Häufige Fragen

Kann ich Kampferbalsam bei Erkältung auf die Brust auftragen?

Bei Erwachsenen und Kindern ab 2 Jahren ja, wenn du ein zugelassenes Produkt (z. B. Vicks VapoRub) laut Packungsbeilage verwendest. Nicht auf Gesicht, Nase, Wunden oder beschädigte Haut auftragen.

Ist Kampfer in der Schwangerschaft sicher?

Vorsicht ist geboten. Kampfer kann die Plazenta passieren. Topische Anwendung in kleiner Menge gilt bei vielen Ärzten als vertretbar, sollte aber mit der Gynäkologin besprochen werden. Orale Aufnahme ist absolut kontraindiziert.

Was tue ich, wenn jemand Kampfer verschluckt hat?

Sofort den Notruf anrufen: In der Schweiz Tox Zentrum +41 44 251 51 51, Notruf 144. Kein Erbrechen einleiten. Ruhe bewahren, Menge und Produkt dokumentieren.

Welchen Unterschied macht die Konzentration?

Zugelassene topische Produkte enthalten max. 11 % Kampfer. Konzentrierter Kampfer – wie er in Apotheken manchmal als Rohstoff erhältlich ist – muss mit grosser Sorgfalt gehandhabt werden und darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Ist Kampfer dasselbe wie Lavandin oder Eukalyptus?

Nein. Lavandin enthält Kampfer als einen Bestandteil, Eukalyptus enthält Cineol. Sie ähneln sich im Geruch, sind aber chemisch und pharmakologisch unterschiedlich.

Fazit

Kampfer ist ein wirksamer topischer Wirkstoff mit langer Tradition in Erkältungs- und Schmerzbalsamen – aber gleichzeitig ein Giftstoff, der bei oraler Aufnahme schon in kleinen Mengen lebensbedrohlich sein kann. Topische Produkte sind sicher, wenn sie laut Packungsbeilage angewendet werden und von Kindern ferngehalten werden. Kampfer nie einnehmen, nie auf Wunden, nie in Augennähe. Bei Vergiftungsverdacht sofort toxikologische Hilfe holen.

Quellen

  1. Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.) 11. Ausgabe – Monographie Camphora.
  2. Toxikologisches Zentrum Zürich: Kampfer. tox.ch, aktuell 2026.
  3. Zuccarello P et al.: Camphor toxicity: a review. Clin Toxicol 2019;57(7):581–585.

Redaktioneller Lexikon-Beitrag von gdp.ch · informativ, keine Heil- oder Gesundheitsversprechen · zuletzt geprüft 2026.