Die Corona Pandemie hat die Tourismus Branche, insbesondere die Kreuzfahrt Industrie, weiterhin fest im Griff. Zwar sind mittlerweile viele der Kreuzfahrtschiffe wieder auf den Flüssen und Meeren unterwegs, mit Einschränkungen und Auflagen ist für die Reisenden dennoch zu rechnen.
Ein gutes Beispiel ist die viel diskutierte Impfpflicht. Immer mehr Reedereien setzen auf eine 1G oder 2G Regel und verlangen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz unabhängig vom Reisegebiet. Teilweise ist selbst für Genesene oder Kinder unter 12 Jahren eine vollständige Covid 19 Impfung vorgeschrieben.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Reisebedingungen, wenn Sie für die kommende Wintersaison eine Weltreise oder Kreuzfahrt buchen wollen.
Impfregeln auf den beliebtesten Reedereien
Bei vielen Kreuzfahrten wird die Pflicht zur vollständigen Impfung bereits von den angefahrenen Ländern vorgegeben. Dies gilt insbesondere für die im Winter beliebten Karibik und Orient Reisen. Aber auch auf anderen AIDA, MSC oder TUI Kreuzfahrten gibt es Impfpflichten.
Die folgenden Regeln gelten aktuell im Detail:
Impfpflicht auf AIDA Kreuzfahrten
Ab der kommenden Wintersaison fordert AIDA von seinen Gästen ab 12 Jahren den Nachweis über eine vollständige COVID-19 Impfung. Auch Genesene müssen den vollständigen Impfschutz nachweisen. Für Kreuzfahrten in den Orient oder in die Karibik müssen sogar alle Reisenden, unabhängig ihres Alters, geimpft sein. Somit ist eine AIDA Kreuzfahrt in diesen Zielgebieten im Winter 2021 / 2022 unmöglich.
Weitere Informationen finden Sie bei AIDA auf folgender Seite: https://www.aida.ch/kreuzfahrt/urlaubskompass/impfschutz.40646.html
Impfnachweis für TUI Cruises Kreuzfahrten
Auf der Mein Schiff Flotte von TUI Cruises wird – mit Ausnahme bei einigen Kanaren Kreuzfahrten – ein Impfnachweis benötigt. Dieser ist auf Orient und Karibik Reisen ab 12 Jahren, auf anderen Reisen ab 18 Jahren Pflicht. Für jüngere Kinder ab 2 bzw. 4 Jahren ersetzt ein Antigen- oder PCR Test die Impfung.
Weitere Informationen finden Sie bei TUI Cruises auf folgender Seite: https://www.meinschiff.com/leinen-los/logbuch/covid-19-test
COVID 19 Impfnachweis für MSC Cruises Kreuzfahrten
Die Impfpflicht auf MSC Kreuzfahrten richtet sich nach den Ländern in die Sie reisen möchten. So müssen auf Karibik, Orient und Nordeuropa Kreuzfahrten alle Urlauber ab 12 Jahren vollständig geimpft sein. Teilweise ist noch ein zusätzlicher negativer Corona Test obligatorisch.
Für Reisen im Mittelmeer hingegen reicht neben einem vollständigen Impfschutz auch der Nachweis über eine Genesung oder ein negativer Test.
Weitere Informationen finden Sie bei MSC Cruises auf folgender Seite: https://www.msckreuzfahrten.ch/de-ch/MSC-Gesundheits-Und-Sicherheitsmassnahmen.aspx
Reedereien mit einer generellen Impfpflicht
Einige der Reedereien haben sich für eine generelle Impfpflicht für Ihre Kreuzfahrten entschieden:
- Hapag-Lloyd Cruises
Auf den Schiffen von Hapag-Lloyd Cruises besteht eine generelle Impfpflicht für Gäste und Crew Mitglieder ab 18 Jahren. Jüngere Gäste müssen in Abhängigkeit vom Zielland teilweise ebenfalls geimpft sein. - Phoenix Reisen
Phoenix Reisen hat aktuell eine Impfpflicht für alle Hochsee Kreuzfahrten eingeführt. Für die Flusskreuzfahrten folgt diese ab Februar 2022. - Nicko Cruises
Auf allen Hochsee- und Flusskreuzfahrten von Nicko Cruises gilt die 2G Regel. Nur für Kinder unter 12 Jahren gibt es eine Ausnahme: sie benötigen einen negativen PCR-Test. - Plantours
Wer mit der MS Hamburg verreisen möchte, benötigt einen vollständigen Corona Impfschutz. Dies gilt auch für Kinder. - Hurtigruten Expeditionen
Alle mitreisenden Personen, auch Kinder, benötigen auf den Hurtigruten Expeditionen eine vollständige Covid 19 Impfung. - Cunard
Cunard verlangt von allen Urlaubern, unabhängig vom ihrem Alter, einen vollständigen Impfschutz. - Royal Caribbean:
Die generelle Impfpflicht auf den Royal Caribbean Schiffen besteht für Reisende ab 18 Jahren. Bei Kreuzfahrten, die auch Häfen in den USA anlaufen, gilt diese bereits ab 12 Jahren. - 1AVista
Auf den Flussschiffen von 1AVista dürfen nur vollständig gegen Covid-19 geimpfte oder genesene Gäste mitreisen. - A-ROSA
Auch auf den Schiffen von A-ROSA gilt die 2G Regel. Urlauber ab 12 Jahren müssen geimpft oder genesen sein. Für Kinder unter 12 Jahren reicht hingegen ein negatives Testergebnis.
Reedereien ohne eine generelle Impfpflicht
Einige Kreuzfahrt Anbieter machen den nötigen Impfstatus allein vom Reiseziel abhängig. Dazu gehören neben den schon genannten MSC Cruises auch Costa Cruises und die Postschiffe von Hurtigruten. Für einige der Kanaren Kreuzfahrten von TUI Cruises reicht aktuell ebenfalls ein negatives Testergebnis.
Auch auf manchen Flusskreuzfahrten gilt bei einigen Anbietern nur die 3G Regel. Dazu gehören nach aktuellem Stand zum Beispiel DSC Touristik, VIVA Cruises und Lüftner Cruises.
Worauf müssen Sie bei Ihrem Impfnachweis achten?
Damit Sie den Nachweis über einen vollständigen Impfschutz erhalten, müssen nach der letzten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sein. Als Impfstoff sind in der Regel alle in Europa zugelassenen Wirkstoffe wie Biontech-Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson anerkannt, jedoch keine chinesischen Impfstoffe oder Sputnik V.
Bitte informieren Sie sich, ob auch Kreuzimpfungen mit Astra-Zeneca und Biontech bzw. Moderna bei Ihrer Reederei anerkannt sind. MSC Cruises schließt diese – stand heute – für seine Kreuzfahrten mit Start in den USA zum Beispiel noch aus.
Auch genesene Gäste müssen sich genau informieren, ob eine einzige Impfdosis zum vollständigen Impfschutz ausreichend ist oder wie z.B. bei Cunard abgelehnt wird.
Worauf sollten Ungeimpfte bei der Buchung Ihrer Reise achten?
Die aktuellen Corona Regeln sind wie das Infektionsgeschehen dynamisch. Selbst wenn es bei Buchung noch keine Impfpflicht im jeweiligen Zielland oder bei einigen Reedereien gibt, kann sich das ändern.
In jedem Fall müssen Sie bei Einschiffung ein aktuelles negatives Corona Testergebnis vorlegen. Ausnahmen gibt es meist nur für sehr kleine Kinder. Auch regelmäßige Tests bzw. Auflagen an Bord der Schiffe und bei Ausflügen können möglich sein. Eine Testpflicht gibt es auch bei Rückreise in die Schweiz. Zu dem negativen Test bei Einreise kommt ein zweiter Test innerhalb von 4 bis 7 Tagen nach Rückreise.
Schließen Sie unbedingt eine Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung ab, die Ihnen im Falle einer Corona Infektion die Kosten Ihrer Reise, einer möglichen Quarantäne sowie notwendiger medizinischer Behandlungen erstattet.