Die Schweizer Gesetzgebung rund um CBD

Genauso wie es alkoholfreies Bier oder koffeinfreien Kaffee gibt, gibt es rauschfreie Hanfprodukte. Die als CBD-Produkte bekannten Mittel werden auch in der Schweiz vertrieben. Doch was genau ist CBD eigentlich und wie wird das Thema rechtlich in der Schweiz behandelt?

Was ist CBD und ist es in der Schweiz legal?

Die Abkürzung CBD steht für Cannabidiol und meint einen Wirkstoff, der natürlicherweise in der Hanfpflanze vorkommt. Die Substanz wird auch in der Schweiz – etwa in Form von CBD Blüten von Justbob – vertrieben. Insbesondere CBD-Gras oder-Blüten sehen dabei berauschendem Cannabis sehr ähnlich. Anders als Cannabis enthält CBD allerdings kaum berauschendes THC (Tetrahydrocannabinol). Dementsprechend haben CBD- und Cannabis-Produkte eine vollkommen unterschiedliche Wirkung auf das zentrale Nervensystem: 

CBD beruhigt das zentrale Nervensystem und wird daher zur Optimierung von Wohlbefinden und Gesundheit eingesetzt. THC hingegen wirkt berauschend, trübt die Wahrnehmung und untersteht dem Betäubungsmittelgesetz. Da allerdings nur THC, nicht aber CBD als Betäubungsmittel gilt, gibt es in der Schweiz keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert für den CBD-Gehalt bestimmter Produkte. Vielmehr gibt es lediglich einen gesetzlich festgelegten Maximalwert an THC, den auch CBD-Produkte enthalten dürfen. In der Schweiz liegt dieser Maximalwert bei unter 1 Prozent. Das bedeutet: CBD-Produkte, die weniger als 1 Prozent THC enthalten, sind in der Schweiz legal und dürfen frei verkauft werden. 

Zu welchem Zweck darf CBD eingesetzt werden? 

Zu welchem Zweck frei verkäufliche CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 1 Prozent eingesetzt werden, bleibt jedem Verwender prinzipiell selbst überlassen. Die Produkte dürfen sowohl äusserlich angewendet als auch eingenommen oder geraucht werden.  

In der Praxis wird CBD meist verwendet, um Schmerzen, Angstzustände, Akne oder Schlafprobleme zu behandeln. Ausserdem ist eine Einnahme möglich, um etwa einen illegalen Cannabiskonsum zu senken oder lediglich das allgemeine Wohlbefinden zu steigern. 

Benötigt man für CBD ein Rezept? 

CBD-Produkte, die weniger als 1 Prozent THC enthalten, sind frei verkäuflich und können ohne Rezept bezogen werden. Produkte mit einem höheren THC-Gehalt hingegen können Ärzte in der Schweiz CBD nur in engen Grenzen als Medikament (z.B. gegen Epilepsie) verschreiben. Das hat zur Folge, dass Produkte mit höherem THC-Gehalt nur in wenigen Apotheken bereitgehalten werden. 

CBD und Polizeikontrollen 

Legale CBD- und illegale Cannabis-Produkte sind bezüglich Geruch und Optik kaum voneinander zu unterscheiden. Insbesondere im Rahmen von Polizeikontrollen sorgte das häufig für Unannehmlichkeiten: Um festzustellen, ob es sich um eine legale oder illegale Substanz handelt, mussten teure Laboruntersuchungen durchgeführt werden. 

Mittlerweile müssen sich diejenigen, die mit legalem CBD in eine Polizeikontrolle geraten, jedoch keine Sorgen mehr machen. Mittlerweile verfügt die Polizei über Schnelltest, die den THC-Gehalt eines Produktes schnell nachweisen können. Liegt der THC-Gehalt bei unter einem Prozent, erhalten Erwachsene ihr CBD problemlos zurück. Bei höheren THC-Werten wird hingegen eine Ordnungsbusse fällig oder es droht ein Strafbefehl. 

CBD-Konsum auch vor dem Autofahren? 

In der Schweiz ist es prinzipiell nicht verboten, nach dem CBD-Konsum ein Fahrzeug zu führen. Dabei ist jedoch zu beachten: Personen, in deren Blut sich THC befindet, gelten nach der Verkehrsregelnverordnung als fahruntüchtig. 

Wer etwa CBD-Blüten raucht oder CBD-Öl zu sich nimmt, muss damit rechnen, dass das in den Produkten ebenfalls enthaltene THC-Gehalt bei einem Test nachweisbar ist. Das gilt auch dann, wenn legale Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 1 Prozent konsumiert werden. So kann es vorkommen, dass der Blutgrenzwert von 1,5 Mikrogramm THC, der zur Fahruntüchtigkeit führt, auch mit legalen CBD-Produkten erreicht oder sogar überschritten wird. Vom CBD-Konsum vor dem Führen eines Fahrzeugs ist daher abzuraten. 

Wer darf CBD-Produkte in der Schweiz verkaufen und erwerben? 

In der Schweiz gilt, dass Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, CBD-Produkte wie Öle, Tees, Pulver, Blüten oder Joints legal erwerben dürfen. Der Verkauf ist dabei sowohl in speziellen Hanfläden als auch in Tankstellen, Kiosken, Supermärkten oder Online-Shops gestattet. 

Welche Regeln gelten für Rauch- und Tabakprodukte, die CBD enthalten? 

Auch CBD-Produkte, die zum Rauchen gedacht sind, dürfen in der Schweiz verkauft werden. Handelt es sich allerdings um CBD-haltige Tabakersatzprodukte, dürfen diese nicht mit Heilanpreisungen beworben werden. Ausserdem ist zu beachten, dass CBD-Produkte, die Tabak enthalten, Gegenstand der Tabakbesteuerung sind. Das bedeutet, dass diese Produkte Zigaretten gleichgestellt sind und mit 25 Prozent Tabaksteuer zuzüglich Mehrwertsteuer besteuert werden. Enthalten die zum Rauchen gedachten CBD-Produkte (z. B. CBD-Blüten oder -Gras) keinen Tabak, dürfen die Produkte nicht Gegenstand der Tabakbesteuerung sein. 

Wichtig zu wissen ist zudem: Wer CBD-Zigaretten oder andere CBD-Produkte aus der Schweiz mit sich führt, sollte mit ihnen nicht ins Ausland reisen. In den europäischen Nachbarländern der Schweiz gelten bezüglich CBD nämlich andere THC-Grenzwerte. Meist ist nur ein THC-Restgehalt von maximal 0,2 Prozent zulässig. Wer in der Schweiz legal erworbenes CBD mit ins Ausland nimmt, riskiert daher, sich strafbar zu machen.

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Über Jacqueline Veuve 23 Artikel
Pseudonyme Verwendung. Jacqueline Veuve (29. Januar 1930 - 18. April 2013) war eine Schweizer Filmemacherin, die für ihr "ethnografisches Kino" bekannt war. Sie wurde als die "große Dame des Schweizer Dokumentarfilms" bezeichnet. Der Schweizer Filmpreis 2013 zeichnete sie mit dem Preis für ihr Lebenswerk aus. Bevor sie sich 1955 mit Jean Rouch am Pariser Musée de l'Homme und mit Richard Leacock am Massachusetts Institute of Innovation zusammentat, studierte Jacqueline Veuve in der Schweiz und in Frankreich Bibliothekswissenschaft, Kino und Anthropologie. Ihr allererster Kurzfilm, The Meat Basket (1966), eine Koproduktion mit Yves Yersin, leitete ihre Karriere als Filmemacherin ein. Ihr erster abendfüllender Film, Death of the Grandfather or the Sleep of the Just, wurde bei der Locarno Celebration 1978 ausgewählt. Danach produzierte sie viele Dokumentarfilme und zwei Spielfilme: Left, Address Unidentified, der mehrere Preise gewann und in Cannes lief, und Passed Out Away. Ihre Filme haben fast alle weltweite Preise erhalten, darunter: Die Bapst-Brüder (Preis der Mission des ethnographischen Erbes, 8. Internationaler Bericht des ethnographischen Films, Musée de l'Homme, Paris, 1989) Armand Rouiller, Schlittenbauer (Stella di Gibellina Preis, Italien-- "Goldener Teufel" und Sonderpreis der SSR bei der Internationalen Alpenfilmfeier, 1987) - zwei Filme einer Serie über das Holzhandwerk - sowie Spielfilme in voller Länge wie A Peasant Chronicle in Gruyère (Ehrenpreis beim Münchner Festival, 1991 und Chicago International's Gold Hugo Award, 1991) und Diary from Rivesaltes 1941-42 (Best Swiss Documentary, 1998), die im Herbst 1997 in Frankreich gestartet wurden. Jacqueline Veuve produzierte mehr als 50 Filme, die hauptsächlich in der Schweiz - manchmal auch in Frankreich oder in den USA - gedreht wurden. Sie dokumentierte und erläuterte ihr Land mit wenig liebevollen Erinnerungen über seine Armee, seine Bauern, seine Weißweinbauern, seine Handwerker, die Heilsarmee und natürlich seine Frauen. Diese Filmemacherin wurde zu einer der wichtigsten Produzentinnen von Schweizer Dokumentarfilmen.