Wie funktioniert das Schweizer Steuersystem?

Das Steuersystem in der Schweiz zeichnet sich durch eine starke Autonomie der einzelnen Kantone aus, die ihre eigenen SteuersĂ€tze und Fristen fĂŒr die Abgabe der SteuererklĂ€rung festlegen können. Die Eidgenossen werden nicht nur von ihren Kantonen, sondern auch vom Bund und von den Gemeinden mit Steuern belastet. Jeder der 26 Kantone hat seine eigene kantonale Steuerverwaltung, die in jedem Jahr die Einwohner des jeweiligen Kantons, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung auffordert. Verschiedene Einnahmen sind in der Schweiz steuerfrei. Um die Steuern zu reduzieren, können die Schweizer Einwohner verschiedene Aufwendungen steuerlich absetzen.

 

Schweizer Steuersystem ĂŒber drei Ebenen

Die Schweizer BĂŒrger werden auf drei Ebenen steuerlich belastet:

  • vom Bund
  • vom Kanton, in dem sie wohnen
  • von ihrer Gemeinde.

Die grĂ¶ĂŸte Autonomie bei der Festlegung der Steuern besitzen die Kantone. Sie legen nicht nur Steuersatz und Frist zur Abgabe der SteuererklĂ€rung fest, sondern sie bestimmen auch, welche Steuern im jeweiligen Kanton gezahlt werden.

Alle Kantone bieten in der Schweiz auch eine Online SteuererklĂ€rung. Die entsprechende Software finden die BĂŒrger auf den entsprechende Webseiten der Kantone. Eine erste Übersicht ĂŒber SteuersĂ€tze und Fristen bietet z.B. das Portal steuerhilfe.ch.

 

Steuern auf Bundesebene

Der Bund darf die Steuern nur insoweit erheben, wie es ihm die Bundesverfassung erlaubt. Als direkte Steuer erhebt der Bund von natĂŒrlichen Personen die Einkommenssteuer, die sich am Einkommen der Steuerpflichtigen orientiert. Um die Einkommenssteuer festzulegen, mĂŒssen steuerpflichtige Personen einmal jĂ€hrlich eine SteuererklĂ€rung abgeben. ZusĂ€tzlich mĂŒssen diejenigen, die keinen Wehrdienst leisten und diese Pflicht auch nicht durch persönlichen MilitĂ€r- oder Zivildienst erfĂŒllen, eine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen, die einmal jĂ€hrlich auf das gesamte Reineinkommen erhoben wird. Juristische Personen werden vom Bund mit der Gewinnsteuer belegt. Eine weitere vom Bund erhobene Steuer ist die eidgenössische Spielbankenabgabe. DarĂŒber hinaus erhebt der Bund indirekte Steuern, von denen die Mehrwertsteuer am bekanntesten ist. Weitere indirekte Steuern sind beispielsweise Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer oder Mineralölsteuer.

 

Steuern auf kantonaler Ebene

Die Kantone können selbst bestimmen, welche Steuern sie erheben, doch die Bundesverfassung kann ihnen grundsĂ€tzlich die Erhebung von bestimmten Steuern verbieten. Die Kantone legen die SteuersĂ€tze fest. Der durchschnittliche Steuersatz aller Kantone liegt bei 33,6 Prozent. Im Kanton Zug gilt mit 22,2 Prozent der niedrigste Steuersatz, wĂ€hrend der Steuersatz im Kanton Genf mit 45 Prozent am höchsten ist. Von natĂŒrlichen Personen erheben die Kantone eine Einkommenssteuer. Die kantonale Steuerverwaltung fordert dazu alle Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, einmal jĂ€hrlich zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung auf. Die Einkommenssteuer wird in Prozent auf das Reineinkommen berechnet.

 

Vermögenssteuer

ZusÀtzlich zur Einkommenssteuer erheben die Kantone eine Vermögenssteuer von juristischen Personen, die auf das gesamte Vermögen gilt und nicht in Prozent, sondern in Promille berechnet wird.
Die Kantone können eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben. Diese Steuern werden jedoch nicht in jedem Kanton erhoben. HĂ€ufig mĂŒssen Ehepartner, Kinder oder Eltern keine Erbschafts- oder Vermögenssteuer zahlen.

 

Kirchensteuer

Schweizer BĂŒrger, die der Kirche angehören, zahlen zusĂ€tzlich zur Einkommens- und Vermögenssteuer noch die Kirchensteuer.
DarĂŒber hinaus können die Kantone noch weitere Steuern erheben, beispielsweise die Lotteriegewinnsteuer, die GrundstĂŒckgewinnsteuer oder die Liegenschaftssteuer. Von juristischen Personen erheben die Kantone die Gewinnsteuer und die Kapitalsteuer. Von Spielbanken kann die kantonale Spielbankenabgabe erhoben werden.

 

Steuern in den Gemeinden

In den einzelnen Gemeinden sind die Steuern unterschiedlich hoch, was an den GemeindesteuerfĂŒssen liegt, die sie selbst festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden. Die SteuerfĂŒsse dienen zur Erhebung der Gemeindesteuern in Form von ZuschlĂ€gen zur kantonalen Steuer. Die Gemeinden können auch einen Teil des kantonalen Steuerertrags erhalten. Die Gemeinden dĂŒrfen nur die Steuern erheben, zu denen sie von den Kantonen bemĂ€chtigt werden. Bei der Steuerhoheit der Gemeinden handelt es sich daher um eine abgeleitete oder delegierte Steuerhoheit.

 

Eigenes Steuergesetz in jedem Kanton

Jeder Schweizer Kanton hat ein eigenes Steuergesetz. Der Kanton kann die Arten der Steuern und die SteuersĂ€tze, aber auch die Regeln fĂŒr die Abgabe der SteuererklĂ€rung festlegen. Jeder Kanton legt eine ordentliche Frist fĂŒr die Abgabe der SteuererklĂ€rung fest. In den meisten Kantonen muss die SteuererklĂ€rung fĂŒr das Vorjahr am 31. MĂ€rz des aktuellen Jahres abgegeben werden. Ist die Abgabe der SteuererklĂ€rung innerhalb dieser ordentlichen Frist nicht möglich, können steuerpflichtige Personen eine FristverlĂ€ngerung beantragen. Das ist zumeist online möglich. Wie lange eine FristverlĂ€ngerung gewĂ€hrt werden kann, unterscheidet sich je nach Kanton. Einige Kantone erheben fĂŒr die FristverlĂ€ngerung GebĂŒhren. Wird eine FristverlĂ€ngerung ĂŒber die maximale VerlĂ€ngerungsdauer hinaus beantragt, muss die steuerpflichtige Person eine plausible BegrĂŒndung vorweisen.

 

Sanktionen, wenn keine SteuererklÀrung abgegeben wird

Das in jedem Kanton geltende Steuergesetzt sieht Sanktionen vor, wenn die SteuererklĂ€rung nicht fristgemĂ€ss oder nicht pĂŒnktlich abgegeben wird. Gibt eine steuerpflichtige Person ihre SteuererklĂ€rung nicht innerhalb der ordentlichen Frist ab und beantragt sie keine FristverlĂ€ngerung, bekommt sie eine Mahnung. Je nach Kanton kann eine MahngebĂŒhr erhoben werden, die sich in der Höhe abhĂ€ngig vom Kanton unterscheidet.
Bei Nichtabgabe der SteuererklĂ€rung erheben die Kantone eine Busse, die bis zu 1’000 CHF betrĂ€gt und abhĂ€ngig vom Einkommen festgelegt wird. Bei wiederholter Nichtabgabe der SteuererklĂ€rung kann eine Busse bis 10’000 CHF betragen.

 

Abgabe der SteuererklÀrung in digitaler Form

In allen Schweizer Kantonen kann die SteuererklĂ€rung in digitaler Form abgegeben werden. Die Kantone stellen dafĂŒr eine Steuersoftware bereit. Jeder Kanton legt fest, welche Steuersoftware er akzeptiert. Die Steuersoftware kann je nach Kanton direkt ĂŒber den Browser oder per Download genutzt werden. FĂŒr die Arbeit mit der Steuersoftware stellen die Kantone umfangreiche Anleitungen und ErlĂ€uterungen bereit. Die Software ermöglicht zumeist auch die Übermittlung der Belege in digitaler Form. HĂ€ufig wird zusĂ€tzlich zur Software auch noch eine App bereitgestellt, mit der die Belege gescannt und an die kantonale Steuerverwaltung ĂŒbermittelt werden können.

 

Steuerliche Erleichterungen in den einzelnen Kantonen

Die kantonalen Steuergesetze legen fest, was in den einzelnen Kantonen nicht versteuert werden muss und was steuerlich abgesetzt werden kann. Der Sold der Milizfeuerwehrleute im Zusammenhang mit der ErfĂŒllung der Kernaufgaben der Feuerwehr ist in fast allen Kantonen steuerfrei, doch gelten unterschiedliche BetrĂ€ge, auf die keine Steuern gezahlt werden mĂŒssen. Steuerfrei sind auch Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Grossspielen. Was steuerlich absetzbar ist, unterscheidet sich in den einzelnen Kantonen, ebenso wie die Summe, bis zu der diese Ausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Steuerlich absetzbar sind

  • Berufsausgaben
  • Kosten fĂŒr Fahrten zwischen Wohn- und ArbeitsstĂ€tte
  • Kosten fĂŒr die Fremdbetreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • PrĂ€mien fĂŒr Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen
  • Unfall- und Krankheitskosten
  • Spenden und MitgliedsbeitrĂ€ge an politische Parteien und gemeinnĂŒtzige Organisationen.

 

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Über Frenzel 105 Artikel
Bernhard Frenzel begann seine Karriere im Gesundheits- und Fitnessbereich, indem er GruppenĂŒbungen und Workshops in umliegenden Fitnessstudios im Großraum Dortmund unterrichtete. Er wurde Personal Trainer und nahm wĂ€hrend dieser Zeit an seinem ersten internationalen Fitness-Wettbewerb teil. Sein starker sportlicher Hintergrund und seine Erfahrung als internationaler Teamtrainer verlangten seine Aufmerksamkeit auf eine angemessene ErnĂ€hrung und Übungsprogrammierung.