Wissen Sie, dass es Ausländern seit vielen Jahren nicht mehr erlaubt ist, in der Schweiz Immobilien zu erwerben, wenn sie nicht Staatsbürger des Landes sind? Das ist bedauerlich für alle Nicht-Schweizer, denn es ist eine Tatsache, dass Immobilien in der Schweiz eine sichere und langfristige Geldanlage sind.
Daran hat sich im Laufe der Jahre nur wenig geändert. Ausländer, die in der Schweiz eine Immobilie kaufen möchten, können nicht einfach mit dem Kaufpreis winken und die Rechte an dem Haus erwerben. Auch wenn sich die Gesetzeslage ein wenig geändert hat, gibt es immer noch viele Gebote und Verbote für den Kauf von Schweizer Immobilien.
Selbst wenn die Kantone Einwanderern den Erwerb von Immobilien in der Schweiz ermöglichen, gibt es immer noch eine Menge Einschränkungen für solche Geschäfte. So ist es Nicht-Schweizern ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht gestattet, überhaupt ein Haus zu kaufen. Dies ist eine Einschränkung, die Lex Friedrich genannt wird. Eine andere Regel besagt, dass Einwanderer nur in bestimmten Teilen des Landes Häuser erwerben können, d.h. ausser in Genf, Lausanne, Zürich und Zug.
Wenn Sie auf ein Haus in einem dieser Orte bestehen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, eine Wohnung zu mieten. Dies ist auch ohne besondere Genehmigungen möglich, aber Sie dürfen nur 3 Monate am Stück darin wohnen und nicht länger als 6 Monate.
Es gibt einige Arten von Immobilien in der Schweiz, die ein Einwanderer kaufen darf. Eine Propriete Par Etage (PPE) oder Stockwerkeigentum, oder Eigentumswohnungen, wie die meisten von uns sie nennen. Wenn Sie eine solche kaufen, besitzen Sie Ihr eigenes Apartment oder Ihre eigene Eigentumswohnung, Ihre eigene Garage, Ihren eigenen Keller und teilen sich einige Teile des Gebäudes mit den anderen Mietern. Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie auch jährliche Gebühren für die Instandhaltung der Anlage zahlen.
Eine weitere Immobilie in der Schweiz, die Ausländer erwerben können, sind die Time-Sharing-Apartments oder Apparthotels. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die sich in einem Gebäude befinden, das sowohl ein Hotel als auch eine Wohnimmobilie ist. Der Einwanderer, der eine solche Immobilie erwirbt, muss dem Verwalter des Hotels erlauben, sie in Ihrer Abwesenheit an Gäste zu vermieten. Dieses System ist nicht sehr ratsam, da es zu viel Aufwand bedeutet.
Auch wenn die Immobilienpreise in der Schweiz jetzt niedriger sind als noch vor einigen Jahren, sind sie immer noch nicht spottbillig. Wenn man jedoch bedenkt, dass alle Strukturen in der Schweiz so entwickelt werden, dass sie mehrere Generationen überdauern, können Sie sich immer einer ausgezeichneten Geldanlage sicher sein.
Planen Sie den Wert Ihres Vermögens in Form einer Schweizer Immobilie abzusichern, dann sprechen Sie am besten direkt mit einem spezalisierten Immobilienmakler, der Ihre Vermögenswerte gleich mitverwaltet.