Die Steuererklärung in der Schweiz lässt sich legal optimieren, indem Sie alle zulässigen Abzüge konsequent nutzen: von der Säule 3a über Berufs- und Weiterbildungskosten bis zu Liegenschafts- und Gesundheitskosten. Wer diese zehn Punkte durchgeht, senkt sein steuerbares Einkommen oft um mehrere Tausend Franken pro Jahr.
Jedes Jahr im Frühling flattert die Steuererklärung ins Haus, und wer sie nur rasch ausfüllt, lässt oft bares Geld liegen. Konsequent genutzt, drücken die zulässigen Abzüge das steuerbare Einkommen spürbar. Auch 2026 gelten dafür grosszügige Regeln – man muss sie nur kennen und anwenden.
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden erheben in der Schweiz je eigene Steuern, weshalb die Abzüge von Ort zu Ort unterschiedlich hoch ausfallen. Laut Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV) unterscheidet sich die Steuerbelastung zwischen den Kantonen teils deutlich. Ihr Wohnort beeinflusst also mit, wie viel jeder einzelne Abzug am Ende tatsächlich wert ist.
Am wirkungsvollsten sind in der Praxis die folgenden zehn Punkte. Den grössten Hebel liefert dabei klar die Säule 3a, deren Grundlagen wir im Leitfaden Säule 3a einfach erklärt erläutern.
1. Säule 3a voll ausschöpfen
Der Klassiker: Einzahlungen in die Säule 3a sind voll abzugsfähig. Bei rund 7 056 Franken Maximaleinzahlung sparen Sie je nach Grenzsteuersatz schnell über 1 700 Franken. Mehr dazu im Beitrag Säule 3a Maximalbetrag 2026. Neben dieser freiwilligen dritten Säule zahlen Angestellte über den Lohnabzug automatisch in die Pensionskasse ein, die zweite Säule der Altersvorsorge. Diese Beiträge müssen Sie in der Steuererklärung in der Regel nicht zusätzlich deklarieren, da der Arbeitgeber sie bereits vom Lohn abzieht.

2. Berufskosten geltend machen
Fahrtkosten zur Arbeit, auswärtige Verpflegung und ein Pauschalabzug für übrige Berufskosten mindern das Einkommen. Liegen die effektiven Kosten höher als die Pauschale, lohnt sich der Einzelnachweis.
3. Weiterbildung absetzen
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen sind bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag abzugsfähig. Kursgebühren, Prüfungskosten und Lehrmittel zählen ebenfalls dazu, sofern ein Bezug zur aktuellen oder einer künftigen beruflichen Tätigkeit besteht.
4. Krankheits- und Gesundheitskosten
Zahnarzt, Brille oder die Franchise der Krankenkasse: Sammeln Sie solche Belege übers ganze Jahr. Selbst getragene Krankheitskosten, die den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen, lassen sich anschliessend abziehen.
5. Krankenkassenprämien
Für Versicherungsprämien und Sparzinsen gibt es einen Pauschalabzug, der je nach Kanton und Familiensituation variiert. Auch wenn dieser Betrag gedeckelt ist, geht er in der Steuererklärung schnell vergessen – tragen Sie ihn trotzdem konsequent ein.
6. Kinderbetreuung abziehen
Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern (Kita, Tagesmutter, Hort) sind bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig, der auf Bundesebene in den letzten Jahren angehoben wurde.
7. Liegenschaftskosten und Unterhalt
Eigenheimbesitzer können werterhaltende Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehen, und gerade bei Renovationen lohnt sich die genaue Erfassung. Wer eine Finanzierung plant oder die Tragbarkeit der Hypothek berechnen will, findet die Grundlagen dazu im Beitrag Festhypothek versus SARON.
8. Spenden an gemeinnützige Organisationen
Zuwendungen an anerkannte gemeinnützige Institutionen sind bis zu einem prozentualen Anteil des Einkommens abzugsfähig. Bewahren Sie die Spendenbescheinigungen dafür sorgfältig auf.
9. Schuldzinsen und Vermögensverwaltung
Auch Schulden und die Verwaltung des Vermögens wirken sich steuerlich aus, wie die folgende Übersicht zeigt.
| Abzug | Was zählt |
|---|---|
| Schuldzinsen | Hypothek, Kredite (begrenzt) |
| Depotgebühren | Verwaltung von Wertschriften |
| Säule 3a | volle Einzahlung |
| Berufskosten | Fahrt, Verpflegung, Pauschale |
Wer ein Wertschriftendepot führt, kann pauschale Verwaltungskosten abziehen. Mehr zum Investieren im Beitrag ETF-Sparplan in der Schweiz.
10. Fristen und Belege im Griff
Reichen Sie rechtzeitig ein oder beantragen Sie eine Fristverlängerung. Statt im Frühling alles zusammenzusuchen, ordnen Sie Belege besser laufend: Ein gutes Haushaltssystem hilft dabei, wie im Beitrag Budget führen im Alltag beschrieben.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Einzelnachweis statt der Pauschale?
Immer dann, wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen. Rechnen Sie beide Varianten durch und wählen Sie die höhere.
Kann ich Homeoffice-Kosten absetzen?
In bestimmten Fällen ja, etwa wenn ein separates Arbeitszimmer ausschliesslich beruflich genutzt wird. Die Anforderungen dafür sind streng und kantonal unterschiedlich geregelt.
Was passiert, wenn ich einen Abzug vergesse?
Nach der Veranlagung ist eine Korrektur nur noch begrenzt möglich. Prüfen Sie die Erklärung deshalb vor dem Einreichen sorgfältig und vollständig.
Sind Säule-3a-Beiträge auch kantonal abziehbar?
Ja, der 3a-Abzug gilt sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Damit wirkt er doppelt: einmal auf Bundesebene, einmal auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Wann Sie mit der Vorbereitung beginnen sollten
Die einzelnen Abzüge lassen sich am einfachsten sammeln, wenn Sie nicht erst im Frühling damit beginnen. Legen Sie zu Jahresbeginn einen Ordner oder eine digitale Ablage für Belege an und füllen Sie diese laufend: Arztrechnungen, Kursbestätigungen, den Einzahlungsbeleg der Säule 3a sowie Quittungen für Weiterbildung oder Spenden. Wer die Pauschale mit den effektiven Kosten vergleicht und keinen der zehn Punkte übersieht, senkt sein steuerbares Einkommen 2026 spürbar, in vielen Fällen um mehrere Tausend Franken.

