Der maximale Säule-3a-Beitrag beträgt für Erwerbstätige mit Pensionskasse voraussichtlich auch 2026 rund 7 056 Franken, während Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, höchstens jedoch rund 35 280 Franken, einzahlen dürfen.
Jedes Jahr stellt sich dieselbe Frage: Wie viel darf ich überhaupt in die Säule 3a einzahlen, um den Steuerabzug voll auszuschöpfen? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht. Der Bund legt die Maximalbeträge fest und passt sie periodisch an die Lohnentwicklung an.
Für 2026 gelten die zuletzt gesicherten Werte als Orientierung. Der maximale 3a-Beitrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse lag 2024 bei 7 056 Franken (Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV) und wurde seither nicht gesenkt. Wer ohne zweite Säule arbeitet, profitiert von einem deutlich höheren Rahmen.
In diesem Beitrag finden Sie die konkreten Zahlen, eine Vergleichstabelle und Tipps, wie Sie den Betrag optimal nutzen. Die Grundlagen der Vorsorge erklären wir umfassend im Leitfaden Säule 3a einfach erklärt.
Die Maximalbeträge im Überblick
Es gibt zwei Kategorien von Einzahlenden. Der entscheidende Unterschied ist die Mitgliedschaft in einer beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, zweite Säule).

| Gruppe | Maximaler 3a-Beitrag |
|---|---|
| Mit Pensionskasse | ca. 7 056 Fr. (fix) |
| Ohne Pensionskasse | 20 % des Nettoeinkommens, max. ca. 35 280 Fr. |
Der höhere Betrag für Selbstständige entspricht dem Zehnfachen des kleinen Beitrags und ist auf 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens begrenzt. Wer also 100 000 Franken netto verdient, darf bis zu 20 000 Franken einzahlen.
Wie viel Steuern spart der Maximalbetrag?
Der eingezahlte Betrag senkt das steuerbare Einkommen direkt. Die effektive Ersparnis ergibt sich aus Ihrem Grenzsteuersatz. Bei 7 056 Franken Einzahlung und einem typischen Schweizer Grenzsteuersatz von 25 bis 35 Prozent sparen Sie zwischen rund 1 760 und 2 470 Franken pro Jahr.
Zum Einordnen: Die durchschnittliche Steuerbelastung natürlicher Personen variiert stark nach Kanton – die Eidgenössische Steuerverwaltung weist seit Jahren Unterschiede von mehreren Prozentpunkten zwischen den Kantonen aus. Genau deshalb fällt die 3a-Ersparnis je nach Wohnort unterschiedlich hoch aus.
Wann sollte ich einzahlen?
Am wirkungsvollsten ist eine Einzahlung früh im Jahr, idealerweise im Januar. So profitiert das Kapital während zwölf Monaten von Zins oder Marktrendite. Wer das Budget über das Jahr verteilen möchte, richtet einen monatlichen Dauerauftrag ein – praktische Methoden dazu zeigt der Beitrag Budget führen im Alltag.
- Einzahlung bis spätestens 31. Dezember, damit der Abzug im selben Steuerjahr greift.
- Bei knapper Liquidität: lieber Teilbetrag als gar nichts.
- Beleg der Vorsorgestiftung für die Steuererklärung aufbewahren.
Mehrere Konten als Strategie
Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe aller 3a-Einzahlungen pro Jahr, nicht pro Konto. Es lohnt sich dennoch, über die Jahre mehrere 3a-Konten aufzubauen, um sie später gestaffelt und damit steueroptimiert beziehen zu können.
Häufige Fragen
Ändert sich der Maximalbetrag 2026?
Der Bund passt die Beträge alle zwei Jahre an. Massgebend ist die offizielle Verordnung. Bis zur Bestätigung gilt der zuletzt gesicherte Wert von rund 7 056 Franken mit Pensionskasse.
Was zählt als «mit Pensionskasse»?
Sobald Sie über Ihren Arbeitgeber in der zweiten Säule versichert sind, gilt der kleinere Maximalbetrag. Erst bei fehlender beruflicher Vorsorge greift der höhere Rahmen für Selbstständige.
Kann ich in beide Kategorien fallen?
Bei gemischter Tätigkeit (teils angestellt, teils selbstständig) gelten besondere Regeln. Hier empfiehlt sich eine Abklärung mit der Steuerbehörde oder einem Treuhänder.
Was, wenn ich zu viel einzahle?
Überzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt und sollten von der Vorsorgestiftung zurückgefordert werden. Bleiben Sie deshalb innerhalb des für Sie geltenden Maximums.
Fazit
Den Säule-3a-Maximalbetrag voll auszuschöpfen, ist einer der einfachsten Wege, in der Schweiz Steuern zu sparen. 2026 gelten voraussichtlich weiterhin rund 7 056 Franken für Angestellte mit Pensionskasse und bis zu 20 Prozent des Einkommens für Selbstständige. Wer früh im Jahr und konsequent einzahlt, holt das Maximum heraus. Vertiefen Sie das Thema im Leitfaden zur Säule 3a.

