Kurz zusammengefasst: Eine Volksinitiative verlangt eine Verfassungsänderung und braucht 100’000 gültige Unterschriften innert 18 Monaten. Die Bundeskanzlei prüft den Text, danach stimmt das Volk ab. Von rund 225 Initiativen, die bis 2026 zur Abstimmung kamen, wurden nur etwa 23 angenommen, die Erfolgsquote bleibt entsprechend tief.
Kaum ein Land lässt sein Volk so oft mitentscheiden wie die Schweiz, und im Zentrum davon steht die Volksinitiative. Eine Volksinitiative ist das Recht von Stimmberechtigten, eine Änderung der Bundesverfassung zu verlangen, sofern innert 18 Monaten mindestens 100’000 gültige Unterschriften zusammenkommen. Wer im Spätsommer durch Schweizer Innenstädte geht, kennt die Sammelstände mit Klemmbrett und Kugelschreiber. Gerade vor den Herbstabstimmungen 2026 lohnt sich ein Blick darauf, wie das Instrument funktioniert, was es von einem Referendum unterscheidet und weshalb am Ende nur wenige Vorlagen durchkommen.
Grundlagen: Was direkte Demokratie in der Schweiz bedeutet
Die Schweiz kennt die direkte Demokratie auf drei Ebenen gleichzeitig: Bund, Kanton und Gemeinde. Auf Bundesebene existieren im Kern drei Instrumente. Das obligatorische Referendum greift automatisch, sobald das Parlament die Verfassung ändert oder bestimmten internationalen Verträgen beitritt, dann stimmt das Volk immer mit. Bürgerinnen und Bürger müssen das fakultative Referendum dagegen selbst auslösen: 50’000 Unterschriften innert 100 Tagen genügen, um ein vom Parlament beschlossenes Gesetz doch noch vors Volk zu bringen. Unabhängig vom Parlament lässt sich mit der Volksinitiative schliesslich ein eigener Verfassungstext vorschlagen. Alle drei Wege münden im selben Ritual: einem Abstimmungssonntag, an dem Ergebnisse aus allen Gemeinden zusammengezählt werden.
Volksinitiative und Referendum: So läuft eine Abstimmung ab
Der Weg einer Volksinitiative beginnt mit einem Vorprüfungsverfahren bei der Bundeskanzlei, welche den Text auf Einheit der Form und der Materie kontrolliert. Danach bleiben genau 18 Monate, um die nötigen 100’000 Unterschriften zu sammeln, wer die Frist verpasst, muss von vorne beginnen. Ist die Initiative zustande gekommen, prüft das Parlament den Inhalt und kann einen Gegenvorschlag ausarbeiten, über den das Volk gleichzeitig mitentscheidet. Rund 331 Mal sind Schweizer Stimmberechtigte seit 1848 an die eidgenössische Urne gerufen worden, wie Zahlen des Bundesamts für Statistik mit Stand 2026 zeigen. Nur ein kleiner Teil der eingereichten Volksinitiativen setzt sich am Ende durch: Von rund 225 zur Abstimmung gebrachten Initiativen wurden bis heute lediglich etwa 23 angenommen, der Rest scheiterte an der Stimmbevölkerung oder am sogenannten Doppelmehr. Dieses verlangt bei Verfassungsänderungen zusätzlich zur Mehrheit der Stimmen auch die Mehrheit der Kantone, ein Mechanismus, der kleinere Kantone vor der schieren Bevölkerungszahl grosser Zentren schützt. Wer sich fragt, weshalb ähnliche Mehrheitsregeln auch anderswo im Staatswesen auftauchen, findet beim Schweizer Steuersystem vergleichbare föderale Prinzipien: Auch dort verteilen sich Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen, und lokale Unterschiede bleiben ausdrücklich erwünscht.
Abstimmungssonntage im Alltag der Stimmberechtigten
Im Alltag begegnet den Stimmberechtigten die direkte Demokratie mehrmals im Jahr, verteilt auf feste Sonntage im Frühling, im Frühsommer, im Herbst und im Spätherbst. Wochen vorher landet die amtliche Abstimmungsbroschüre im Briefkasten, mit Pro- und Kontra-Argumenten zu jeder Vorlage. Die überwiegende Mehrheit stimmt brieflich ab, oft schon Tage vor dem eigentlichen Termin, während einzelne Kantone testweise auch E-Voting anbieten. An ein und demselben Wochenende landen häufig ganz unterschiedliche Themen auf dem Stimmzettel, von aussenpolitischen Fragen bis zu baulichen Details in der eigenen Gemeinde, etwa wenn es um die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden geht und ein neuer Lift oder eine Rampe finanziert werden muss. Gerade solche lokalen Vorlagen zeigen, wie eng direkte Demokratie mit dem Alltag verzahnt ist: Ob eine Schule saniert, ein Kredit gesprochen oder ein Schwimmbad gebaut wird, entscheidet oft dieselbe Bevölkerung, die auch über nationale Initiativen befindet. Wer mitentscheiden darf, ist dabei nicht in jedem Kanton gleich geregelt: Mehrere Kantone diskutieren aktuell über das Stimmrechtsalter 16, während auf Bundesebene weiterhin 18 Jahre gelten.
FAQ
Wie viele Unterschriften braucht eine Volksinitiative?
Für eine eidgenössische Volksinitiative sind 100’000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten nötig, gesammelt innerhalb von 18 Monaten ab der amtlichen Veröffentlichung des Initiativtexts.
Was unterscheidet eine Initiative von einem Referendum?
Eine Initiative schlägt einen neuen Verfassungstext vor, während ein Referendum ein bereits vom Parlament beschlossenes Gesetz stoppen oder bestätigen lässt. Bei Verfassungsänderungen ist das Referendum obligatorisch, bei Gesetzen fakultativ.
Was bedeutet das Ständemehr?
Bei Verfassungsfragen braucht es neben der Mehrheit der Stimmen zusätzlich die Mehrheit der Kantone, das sogenannte Ständemehr. Damit reicht eine blosse Volksmehrheit allein nicht immer aus.
Wann finden Abstimmungen in der Schweiz statt?
In der Regel gibt es mehrere feste Abstimmungstermine pro Jahr, verteilt auf Frühling, Frühsommer, Herbst und Spätherbst. Bund, Kantone und Gemeinden legen an diesen Terminen oft gleichzeitig Vorlagen vor.
Fazit
Die Volksinitiative gehört zu den sichtbarsten Werkzeugen der direkten Demokratie, sie bleibt aber nur eines von mehreren Instrumenten im politischen System der Schweiz. Zusammen mit dem obligatorischen und dem fakultativen Referendum sorgt sie dafür, dass wichtige Entscheidungen selten allein im Parlament fallen. Die Erfolgsquote mag mit rund 23 von 225 angenommenen Initiativen bescheiden wirken, doch schon die Unterschriftensammlung setzt Themen auf die politische Agenda, die sonst kaum verhandelt würden. Mitreden darf dabei nur, wer stimmberechtigt ist: Wie der Weg zum Stimmrecht über die Einbürgerung in der Schweiz abläuft, zeigt ein eigener Beitrag dazu.

