Kaum ein politischer Vorschlag beschäftigt Familientische und Parlamentssäle derzeit so hartnäckig wie das Stimmrechtsalter 16 – die Frage, ob Jugendliche schon zwei Jahre vor der Volljährigkeit über Vorlagen und Kandidaturen mitentscheiden dürfen, wird in der Schweiz seit Jahren diskutiert, ohne dass sich auf Bundesebene bislang etwas geändert hätte.
Das Stimmrechtsalter bezeichnet das gesetzliche Mindestalter, ab dem eine Person an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen darf. In der Schweiz liegt diese Schwelle auf Bundesebene bei 18 Jahren; auf kantonaler Ebene kennt bislang nur der Kanton Glarus seit 2007 eine Ausnahme mit Stimmrecht ab 16 Jahren.
Grundlagen: Wer heute in der Schweiz abstimmen darf
Grundsätzlich gilt: Volljährige Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren dürfen an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Urnengängen teilnehmen. Diese Regel ist in der Bundesverfassung verankert, lässt den Kantonen bei kantonalen und kommunalen Rechten aber einen gewissen Spielraum. Genau diesen nutzte der Kanton Glarus bereits 2007 an seiner Landsgemeinde und senkte das aktive Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene auf 16 Jahre – als bisher einziger Kanton der Schweiz. Wer in Glarus 16 wird, darf seither an der Landsgemeinde mitreden und mitstimmen, während das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit in ein Amt, weiterhin erst mit 18 beginnt. Laut Bundesamt für Statistik lebten Ende 2024 rund 170’000 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren in der Schweiz (BFS, 2024) – sie alle wären von einer landesweiten Senkung des Stimmrechtsalters direkt betroffen. Andere Kantone, darunter Zürich und Uri, haben ähnliche Vorstösse den Stimmberechtigten vorgelegt und mehrheitlich abgelehnt. Auf Bundesebene bleibt es deshalb bis heute bei 18 Jahren, obwohl das Anliegen seit Jahren im Bundeshaus zirkuliert und regelmässig neu aufflammt, sobald ein Kanton oder eine Partei das Thema aufgreift.
Hauptteil: Die Argumente rund um das Stimmrechtsalter 16
Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, wer mit 16 bereits eine Lehrstelle antrete, Lohn beziehe und AHV-Beiträge leiste, solle auch politisch mitreden dürfen – gerade weil Entscheide zu Klima, Bildung oder Altersvorsorge die junge Generation über Jahrzehnte betreffen. Gegnerinnen und Gegner halten dagegen, politisches Interesse und Reife liessen sich nicht per Gesetz verordnen: Wahlanalysen des Forschungsinstituts FORS zeigen, dass die Stimmbeteiligung der 18- bis 24-Jährigen bei eidgenössischen Abstimmungen oft nur bei rund 30 bis 40 Prozent liegt (FORS, 2023) und damit deutlich unter dem Durchschnitt aller Stimmberechtigten. Wer mit 16 stimmberechtigt wäre, dürfte künftig auch über Sachfragen mitentscheiden, die alle Generationen betreffen – von der Altersvorsorge bis zu jener Frage, die spätestens mit dem ersten Lehrlingslohn drängt: Wie eigentlich funktioniert das Schweizer Steuersystem, in das auch Jugendliche ab dem ersten Erwerbseinkommen einzahlen? International steht die Schweiz mit dieser Debatte nicht allein: Österreich senkte das Stimmrechtsalter für nationale wie kommunale Wahlen bereits 2007 auf 16 und bleibt bis heute, Stand 2026, das einzige grosse EU-Land, das diesen Schritt auf sämtlichen Staatsebenen vollzogen hat. Auch Schottland, Malta und einzelne deutsche Bundesländer kennen das Stimmrecht ab 16 zumindest bei bestimmten Wahlen.
Vertiefung: Was eine Senkung in der Praxis bedeuten würde
Für eine schweizweite Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Bundesebene bräuchte es eine Änderung der Bundesverfassung, ein Verfahren, das über die Instrumente der direkten Demokratie läuft und zwingend eine Volksabstimmung erfordert, bei der Volk und Stände zustimmen müssten. Genau an dieser Hürde scheiterten bisherige Vorstösse im Parlament regelmässig, selbst wenn einzelne Kammern dem Anliegen grundsätzlich wohlwollend gegenüberstanden. Auf kantonaler Ebene ist der Weg pragmatischer: Hier genügt eine kantonale Volksabstimmung oder, wie in Glarus, ein Beschluss der Landsgemeinde. Schulen und Jugendparlamente bereiten das Thema zunehmend im Unterricht auf, etwa mit Planspielen zu Abstimmungsvorlagen, damit junge Menschen die Mechanik der direkten Demokratie schon vor dem eigentlichen Stimmrecht kennenlernen. Ähnliche Fragen nach politischer Teilhabe stellen sich auch bei der Einbürgerung in der Schweiz, wo ebenfalls klare Alters- und Verfahrensregeln festlegen, wer mitbestimmen darf. Und ähnliche Fragen stellen sich, wenn es um barrierefreie öffentliche Gebäude geht: Auch dort entscheidet die Politik, welche Gruppen tatsächlich mitgestalten können und welche zuerst warten müssen.
FAQ
Ist das Stimmrechtsalter 16 in der Schweiz bereits eingeführt?
Nein, nicht landesweit. Nur der Kanton Glarus kennt seit 2007 das aktive Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren, und dies ausschliesslich auf kantonaler und kommunaler Ebene. Auf Bundesebene gilt weiterhin die Hürde von 18 Jahren, an der bisherige Vorstösse im Parlament gescheitert sind.
Dürfen 16-Jährige in Glarus auch für ein Amt kandidieren?
Nein. Glarus unterscheidet zwischen aktivem und passivem Wahlrecht: Mitstimmen und mitwählen dürfen Jugendliche bereits mit 16, für ein politisches Amt kandidieren können sie aber erst ab 18 Jahren, wie in den übrigen Kantonen auch.
Welche anderen Länder kennen ein tieferes Stimmrechtsalter?
Österreich hat das Stimmrechtsalter 2007 landesweit auf 16 gesenkt, auch für nationale Wahlen. Schottland, Malta, Belgien für Europawahlen sowie einzelne deutsche Bundesländer lassen 16-Jährige ebenfalls zumindest bei bestimmten Wahlen an die Urne.
Warum ist eine Senkung auf Bundesebene bisher gescheitert?
Weil es dafür eine Verfassungsänderung braucht, über die zwingend Volk und Stände entscheiden. Kritische Stimmen im Parlament bezweifeln zudem, dass politisches Interesse in diesem Alter schon ausreichend ausgeprägt sei, und verweisen auf tiefe Beteiligungsquoten bei jungen Erwachsenen.
Wie könnten Jugendliche sich schon vor dem Stimmrecht politisch einbringen?
Über Jugendparlamente, Vernehmlassungen an Schulen oder Petitionen können sich Jugendliche bereits vor dem offiziellen Stimmrecht Gehör verschaffen. Viele Kantone fördern solche Formate gezielt, um politisches Interesse frühzeitig zu wecken.
Fazit
Das Stimmrechtsalter 16 bleibt in der Schweiz ein Sonderfall: Glarus zeigt seit 2007, dass die Senkung auf kantonaler Ebene funktioniert, während eine bundesweite Lösung bislang an der hohen Hürde der Verfassungsänderung scheitert. Die Debatte dürfte weitergehen, solange Jugendorganisationen politischen Druck aufbauen und andere Länder wie Österreich zeigen, dass 16-Jährige verantwortungsvoll mitentscheiden können. Ob ein zweiter Kanton dem Glarner Beispiel folgt, entscheidet sich an der Urne: Bislang scheiterten entsprechende Vorstösse etwa in Zürich und Uri am Votum der Stimmberechtigten. Wer die Entwicklung verfolgen will, sollte deshalb weniger auf nationale Abstimmungstermine achten als vielmehr auf kantonale Vorstösse, denn genau dort haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten die entscheidenden Weichen gestellt.

