Cannabisöl ist ein Oberbegriff für Öle, die Cannabinoide – insbesondere Cannabidiol (CBD) und/oder Tetrahydrocannabinol (THC) – aus der Hanfpflanze (Cannabis sativa) enthalten. In der Schweiz sind CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 1 % legal, THC-haltige Produkte unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Die Anwendung in Trägeröl erfolgt immer verdünnt.
| Wirkstoffe | CBD (Cannabidiol), THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol), weitere Cannabinoide |
|---|---|
| Gewinnung | CO₂-Extraktion oder Ethanolextraktion aus Hanfblüten und -blättern |
| Rechtslage CH | CBD < 1 % THC: legal; THC-haltig: BetmG (verschreibungspflichtig/verboten) |
| Rechtslage EU/DE | CBD als Novel Food reguliert; THC-Produkte verschreibungspflichtig oder verboten |
| Zugelassene Heilmittel | Epidyolex (CBD-Präparat, Swissmedic/EMA-zugelassen für Epilepsie) |
| Verdünnung | Fertigprodukte (1–20 %) immer bereits in Trägeröl gelöst |
Cannabisöl ist eines der meistdiskutierten Nahrungsergänzungsmittel der letzten Jahre. Die öffentliche Debatte wird häufig von übertriebenen Heilsversprechen geprägt; tatsächlich zugelassen als Arzneimittel ist nur ein einziges CBD-Präparat (Epidyolex) für seltene Epilepsieformen. Dieser Eintrag beschreibt Substanz, Rechtslage und Forschungsstand sachlich. Der Verdünnungsrechner gilt für Öl-Zubereitungen, die auf die Haut aufgetragen werden.
Verdünnungs-Rechner
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Was ist CBD, was ist THC?
CBD (Cannabidiol) ist nicht psychoaktiv und gilt in der Schweiz bei einem THC-Gehalt unter 1 % als legal. Es wird in Ölen, Kapseln und Kosmetika eingesetzt. THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Hauptwirkstoff von Cannabis und unterliegt in der Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Medizinisches Cannabis mit THC kann unter strengen Voraussetzungen ärztlich verschrieben werden. Beide Stoffe wirken über das körpereigene Endocannabinoidsystem (CB1- und CB2-Rezeptoren).
Gewinnung und Produkte
CBD-Öle werden meist durch überkritische CO₂-Extraktion oder Ethanolextraktion aus Hanfblüten und -blättern gewonnen und dann in einem Trägeröl (Hanfsamenöl, Olivenöl oder MCT-Öl) gelöst. Handelsübliche CBD-Öle enthalten typischerweise 5–20 % CBD; sie sind in der Schweiz als Nahrungsergänzungsmittel oder in der EU nach der Novel-Food-Verordnung reguliert.
Forschungsstand
Das einzige von der EMA (EU) und Swissmedic zugelassene CBD-Arzneimittel ist Epidyolex, zugelassen zur Behandlung bestimmter schwerer Epilepsieformen (Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom). Für CBD als frei verkäufliches Nahrungsergänzungsmittel existieren keine in der EU zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Klinische Studien untersuchen CBD bei verschiedenen Indikationen (Angststörungen, Schlaf, chronische Schmerzen); die Datenlage ist bisher unzureichend für Zulassungen.
Risiken und Wechselwirkungen
CBD ist kein harmloses Nahrungsmittel, sondern eine pharmakologisch aktive Substanz. Bekannte Risiken und Interaktionen umfassen:
- Medikamenteninteraktionen: CBD hemmt Leberenzyme (CYP3A4, CYP2C9), die viele Medikamente abbauen, darunter Antikoagulanzien (z.B. Warfarin), Antiepileptika, Antidepressiva und Statine. Die Kombination kann zu erhöhten oder verringerten Wirkstoffspiegeln führen.
- Leberwerte: Hohe Dosen CBD (wie in klinischen Studien verwendet) können Leberenzymerhöhungen verursachen. Regelmässige Kontrollen sind bei höherer Dosierung angezeigt.
- Schwangerschaft und Stillzeit: Keine gesicherten Sicherheitsdaten; von der Einnahme wird abgeraten.
- Fahrtüchtigkeit: Bei sehr hohen Dosen kann Schläfrigkeit auftreten.
Häufige Fragen
Ist CBD-Öl in der Schweiz legal?
Ja, sofern der THC-Gehalt unter 1 % liegt. CBD-Öle sind als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Als Arzneimittel ist nur Epidyolex (für Epilepsie, verschreibungspflichtig) zugelassen.
Fazit
Cannabisöl (CBD) ist ein breit vermarktetes Produkt mit einem legalen Status in der Schweiz bei THC-Gehalt unter 1 %. Als Nahrungsergänzungsmittel fehlen zugelassene gesundheitsbezogene Angaben; als Arzneimittel ist nur Epidyolex für spezifische Epilepsieformen zugelassen. Wer CBD einnimmt und Medikamente nimmt, sollte unbedingt ärztlichen Rat einholen.
Quellen
- Swissmedic (2024): Zulassungsstatus Epidyolex in der Schweiz.
- WHO (2018): Cannabidiol (CBD) Pre-Review Report. Expert Committee on Drug Dependence.
- Huestis M.A. et al. (2019): Cannabidiol Adverse Effects and Toxicity. Current Neuropharmacology 17(10):974–989.
Redaktioneller Lexikon-Beitrag von gdp.ch · informativ, keine Heil- oder Gesundheitsversprechen · zuletzt geprüft 2026.
