Ein Recht auf ein Bankkonto kennt das Schweizer Recht nicht. Wer hier ein Lohnkonto eröffnen will, tut das im Rahmen der Vertragsfreiheit: Die Bank prüft die Unterlagen und entscheidet danach selbst. Einen gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung im Zahlungsverkehr trägt allein die Post (Art. 32 Postgesetz).
Konkret wird dieser Auftrag in der Postverordnung. Art. 43 VPG verlangt mindestens ein Angebot zum Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos in Franken für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, dazu Gutschriftsanweisungen, Bareinzahlungen und Bargeldbezüge. Ausschliessen darf die PostFinance jemanden nur in eng umschriebenen Fällen, etwa wenn Geldwäscherei- oder Embargobestimmungen entgegenstehen, und sie muss diese Fälle in ihren AGB benennen (Art. 45 VPG). Der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr gehört ausdrücklich nicht in diesen Auftrag.
Was ein Lohnkonto in der Schweiz kostet
Preise sind hier Marktsache, keine Rechtsfrage. Die Preisüberwachung hat 2025 die Konditionen von 31 Instituten erhoben: Neun davon führten das Lohnkonto gratis, gegenüber drei von 31 im Jahr 2022, während die übrigen zwischen 12 und 60 Franken pro Jahr verlangten (Quelle: Preisüberwachung, 2026). Fünf Banken senkten ihre Tarife seit 2022, sieben strichen die Gebühr ganz.
Gratis bedeutet dabei selten gratis für alle. Meist hängt die Befreiung an einer Bedingung: ein Alterslimit für Jugendliche und Lernende, eine bestehende Hypothek beim selben Institut, der Verzicht auf Papierbelege und Schalterdienste. Für Lernende gilt fast überall ein eigenes Modell, und wer ohnehin gerade auf Lehrstellensuche ist, klärt die Kontofrage am besten gleich mit.
In Deutschland läuft die Kontofrage anders
Ein Blick über die Grenze schärft den eigenen. Die Grundsatzentscheidung Filialbank oder Direktbank stellt sich dort nämlich genauso: Wer regelmässig Bargeld einzahlt oder Beratung am Schalter braucht, rechnet anders als jemand, der alles in der App erledigt. Wie deutsche Ratgeber diesen Abwägungspunkt am Beispiel der Sparkassen aufschlüsseln, von Mobile Banking bis Kartenausstattung, lässt sich hier weiterlesen. Konkrete Preise nennen solche Übersichten nicht, und das hat einen Grund: Die einzelnen Sparkassen sind rechtlich selbstständig und führen je eigene Preisverzeichnisse.
Beim Zugang trennen sich die Wege dann deutlich. Deutschland kennt einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz; ablehnen darf eine Bank einen Antrag nur aus den dort abschliessend aufgezählten Gründen, und eine negative Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei gehört nicht dazu. Die Ablehnungsquote sank von rund 4,2 Prozent im Jahr 2021 auf 1,7 Prozent im Jahr 2023 (Quelle: BaFin, 2025). Für Schweizer Haushalte ist das kein nutzbares Recht, sondern eine Vergleichsfolie.
Auch die Vergleichbarkeit der Preise ist dort geregelt. Deutsche Institute müssen vor Vertragsschluss eine Entgeltinformation aushändigen, die für alle Anbieter dieselben standardisierten Begriffe verwendet. Eine solche Pflicht fehlt in der Schweiz. Wer hiesige Angebote nebeneinanderlegen will, sammelt die Preisblätter selbst ein und überträgt sie in eine eigene Tabelle.
Sechs Punkte, bevor Sie das Konto wechseln
- Jahresgebühr im Preisblatt suchen, also im offiziellen Dokument mit allen Positionen. Zwischen 12 und 60 Franken liegt die reale Spanne, und der Betrag taucht im Werbetext selten auf.
- Bedingungen des Nulltarifs prüfen. Alter, Hypothek, reine E-Banking-Nutzung: Fällt die Bedingung weg, greift der Normaltarif ohne Vorwarnung.
- Bargeldbezüge einzeln bepreisen. Bezüge am Schalter, an fremden Bancomaten und im Ausland kosten unterschiedlich viel; die eigenen Gewohnheiten eines typischen Monats sind der bessere Massstab als jede Durchschnittsangabe.
- Karten getrennt betrachten. Die Debitkarte steckt oft im Kontopreis, die Kreditkarte kostet extra. Wer beides braucht, sollte die Angebote Kreditkarte für Kreditkarte gegenüberstellen, statt sich auf ein Paket zu verlassen.
- Teilzahlung auf der Kreditkarte meiden. Wer den offenen Saldo stehen lässt, zahlt den Kartenzins auf den Restbetrag. Nachzulesen ist dieser Satz im Vertrag, wo ihn kaum jemand sucht.
- Ratenkredit vom Konto trennen. Konsumkredite von 500 bis 80’000 Franken unterstehen dem Konsumkreditgesetz; grundpfandgesicherte Kredite fallen ausdrücklich nicht darunter. Die Kontoführung regelt das Gesetz ohnehin nicht.
Ein siebter Punkt betrifft den Austritt und wird gern übersehen. 16 Prozent der untersuchten Banken verlangten 2025 eine Gebühr für die Schliessung des Lohnkontos, meist 10 bis 20 Franken; 2015 waren es noch 28 Prozent (Quelle: Preisüberwachung, 2026). Die Preisüberwachung sieht darin eine Hürde beim Bankwechsel und verweist auf eine Beurteilung des SECO, wonach solche Gebühren unter Umständen nach Art. 8 UWG missbräuchlich sein können.
Einen gesetzlichen Wechselservice gibt es hier nicht. Daueraufträge, Lastschriften im LSV-Verfahren und hinterlegte Kartendaten wandern nicht von selbst mit, sondern gehören auf eine Liste, die man Zeile für Zeile abarbeitet. Praktisch heisst das: altes Konto zwei bis drei Monate parallel laufen lassen, eingehende Zahlungen beobachten, erst danach schliessen.
Womit in der Schweiz tatsächlich bezahlt wird
Welche Kartenausstattung sich lohnt, hängt am eigenen Zahlungsverhalten. Bei Zahlungen vor Ort war die Debitkarte 2025 mit 37 Prozent der Transaktionen das meistgenutzte Zahlungsmittel, vor Bargeld mit 30 Prozent, Bezahl-Apps mit 17 Prozent und der Kreditkarte mit 13 Prozent (Quelle: Schweizerische Nationalbank, 2025). Für ein Konto ohne Kreditkarte spricht diese Verteilung deutlicher als jede Beratung.
Wie viele Konten jemand überhaupt braucht, ist die zweite Frage. Die Preisüberwachung schätzt den Bestand auf 5 bis 7 Millionen Lohnkonten und geht davon aus, dass eine in der Schweiz wohnhafte Person im Schnitt zwei bis drei Bankkonten besitzt. Beide Werte sind Schätzungen auf Basis von Daten des Bundesamts für Statistik. Zwei ungenutzte Konten mit je 40 Franken Jahresgebühr kosten trotzdem 80 Franken, ohne dass jemand etwas davon hat.
Häufige Fragen
Muss eine Schweizer Bank ein Konto eröffnen?
Nein. Banken entscheiden im Rahmen der Vertragsfreiheit, ein Gegenstück zum deutschen Basiskonto fehlt im Schweizer Recht. Einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag für ein Zahlungsverkehrskonto trägt allein die Post, geregelt in Art. 32 Postgesetz und Art. 43 Postverordnung.
Was kostet ein Lohnkonto im Jahr?
Neun der 31 von der Preisüberwachung untersuchten Institute führten das Konto 2025 gratis, die übrigen verlangten 12 bis 60 Franken pro Jahr. Der Nulltarif ist meist an Bedingungen geknüpft. Für die eigene Rechnung zählt am Ende das Preisblatt des jeweiligen Instituts.
Wie läuft ein Bankwechsel ohne gesetzlichen Service ab?
In Eigenregie. Neues Konto eröffnen, Arbeitgeber und Ausgleichskasse informieren, Daueraufträge neu erfassen, LSV-Ermächtigungen neu erteilen und die hinterlegten Kartendaten bei Abonnements austauschen. Zwei bis drei Monate Parallelbetrieb verhindern, dass eine Rechnung ins Leere läuft.
Ist eine Gebühr für die Kontoschliessung zulässig?
Verbreitet ist sie schon. Ob sie in jedem Fall zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt: Nach der vom Preisüberwacher eingeholten Beurteilung des SECO können solche Gebühren nach Art. 8 UWG missbräuchlich sein, wenn sie ein erhebliches und sachlich nicht gerechtfertigtes Missverhältnis begründen. Ein gerichtlicher Entscheid dazu liegt nicht vor; nachfragen und verhandeln kostet nichts.
Womit Sie anfangen
Nehmen Sie den letzten Jahresauszug und markieren Sie drei Zahlen: die Kontoführungsgebühr, die Summe der Bezugs- und Kartenkosten und allfällige Zinsen auf einem Kartensaldo. Diese Summe ist Ihr Vergleichswert. Holen Sie dann bei zwei Instituten das aktuelle Preisblatt und rechnen Sie dieselben Positionen durch. Liegt die Differenz über 50 Franken im Jahr, lohnt der Aufwand des Wechsels; darunter reicht es, die Bedingungen des eigenen Modells einmal jährlich zu prüfen.

